Geplante Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden bei Privatpersonen
F17007959• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird nur angezeigt, wenn F17007911 = Privatperson
Handlungsgrundlage
- Ziff. D IV Abs. 5 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Wenn Privatperson: Bitte geben Sie die (geplante) Höhe der Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren an privaten Wohngebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des privaten Wohngebäudes erforderlich sind, an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden