Gegenstand der Zuwendung
F17007913• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Ziff. D I RL Elementarschadenshilfen; Ziff. C I RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Wichtiger Hinweis für Privatpersonen, Vereine und Kirchen:
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, bei denen durch direkte Einwirkung der Schadensursache bauliche Anlagen gemäß § 2
Wichtiger Hinweis für Unternehmen:
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, bei denen durch direkte Einwirkung der Schadensursache bauliche Anlagen gemäß § 2 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden oder verloren gingen, die zum Führen des Unternehmens erforderlich sind.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden