Öffentliche Nutzungen: Empfindliche Nutzungen wie z.B. Krankenhäuser, Altersheime, Schulen, Kindergärten, Kursgebiete usw. (Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007752• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 BImSchG
Formularangaben
Öffentliche Nutzungen: Empfindliche Nutzungen wie z.B. Krankenhäuser, Altersheime, Schulen, Kindergärten, Kursgebiete usw.
Überschlägige Darstellung der Betroffenheit nach Art und Umfang (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit gegeben?)
Nähere Bestimmung
- Besonders empfindliche Nutzungen (z.B. Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen, Schulen, Kindergärten, Spielplätze) - Kurgebiete, Klinikgebiete
Mögliche Datengrundlagen
- Bebauungspläne - Flächennutzungspläne - Amtliches Topographisch-kartographisches Informationssystem (Atkis)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24