Hinweis Umweltinformationen (Kosten-Nutzen-Analyse)
F17006769• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 (3) Nr. 5 UIG
Formularangaben
Sie können Informationen zu Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen erhalten.
Diese Analysen oder Annahmen dienen der Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile oder auf Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Sie können auch den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken.
Zu den Umweltbestandteilen zählen:
- Luft und Atmosphäre,
- Wasser,
- Boden,
- Landschaft und natürliche Lebensräume, einschließlich Feuchtgebiete,
- Küsten- und Meeresgebiete,
- die Artenvielfalt und ihre Bestandteile,
- einschließlich gentechnisch veränderter Organismen.
Dazu zählen auch die Wechselwirkungen zwischen den Bestandteilen.
Zu den Faktoren zählen:
- Stoffe,
- Energie,
- Lärm und Strahlung,
- Abfälle aller Art,
- Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt.
Zu den Maßnahmen gehören:
- politische Konzepte,
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Abkommen,
- Umweltvereinbarungen,
- Pläne und Programme.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden