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Hinweis Betriebsereignis (Unfallanzeige)

F17006683 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 74 (3) Nr. 2 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie haben der zuständigen Behörde Betriebsereignisse zu melden, die den Tod oder schwere Verletzungen der Beschäftigten oder Dritter verursacht haben oder diese verursachen könnten. Ihre Pflicht als Unternehmer zur Anzeige eines Versicherungsfalles (§ 193 Absatz 7 des SGB VII) wird durch diese Meldung nicht ersetzt. Senden Sie der zuständigen Behörde zusätzlich eine Durchschrift der Anzeige an den Unfallversicherungsträger zu.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden