Art der Sachkunde für Anerkennung der Qualifikation
F17006249• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 17 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Angabe der Art der Sachkunde, für die eine Anerkennung der Qualifikation beantragt werden soll
Ausgabe: Auswahl der Art der Sachkunde, für die eine Anerkennung der Qualifikation beantragt werden soll
Ausgabe: Auswahl der Art der Sachkunde, für die eine Anerkennung der Qualifikation beantragt werden soll
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24