Baugenehmigung (Erlaubnis nach BetrSichV)
F17006221• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (1) BetrSichV
Formularangaben
Ob eine Erlaubnis nach BetrSichV, die Baugenehmigung für die Anlagenteile mit einschließt, ist in den jeweiligen länderspezifischen Bauordnungen zu prüfen.
Auswahl: ja/ nein/ nicht erforderlich
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden