Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Nachweis Vergleichbarkeit des Abschlusses (andere Personen)

F17006199 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 (2) Nr. 2 MarkschBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Vergleichbarkeit des Abschlusses

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie die Bestätigung der Vergleichbarkeit des Abschlusses dem Antrag bei, wenn der Abschluss nicht in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde. Nachweise der Vergleichbarkeit des Abschlusses der akademischen Ausbildung können bei den Ingenieurkammern beantragt werden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden