Nachweis Anerkannte Berufsausbildung (andere Personen)
F17006196• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 (2) Nr. 2 MarkschBergV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie den Nachweis bei, dass Sie überdurchschnittliche Fachkunde in einer einschlägigen Berufsausbildung erworben haben.
Diese muss in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz als gleichwertig anerkannt sein. Fügen Sie die Zeugnisse bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden