Hinweis Anerkennung andere Personen
F17006176• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 12 (1), 13 (2) MarkschBergV
Formularangaben
Sie können sich für die Anfertigung und Nachtragung sonstiger Unterlagen des Risswerkes für folgende Bereiche anerkennen lassen:
- Übertägige Gewinnungsbetriebe;
- Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage, durch die keine untertägigen Hohlräume außerhalb des Bohrlochs hergestellt werden;
- Porenspeicher;
- Gewinnung in alten Halden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden