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Zustimmung zur Gewässernutzung

F17006106 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zustimmung zur Gewässernutzung

Hilfetext

Wenn für die Veranstaltung die Nutzung eines Gewässers geplant ist, benötigen Sie die Zustimmung der Wasserrechtsinhaberin oder -inhabers. Gegebenenfalls sind auch Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach berührten Fachrechten, wie zum Beispiel Wasserecht, Schifffahrtsverkehrsrecht notwendig.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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