Anlagenart - Ortsfest (Erlaubnis nach BetrSichV)
F17006059• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (1) BetrSichV
Formularangaben
Es handelt sich ausschließlich um ortsfeste Anlagen. Ortveränderlicher Einsatz ist nicht erlaubnispflichtig.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden