Nachweis Abschlussprüfung
F17006014• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) Nr. 2.b) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie den Nachweis bei, dass Sie eine in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannte Abschlussprüfung in der für ihre Sachverständigentätigkeit maßgeblichen Fachrichtung erfolgreich abgelegt haben.
Die Abschlussprüfung muss an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Technikerschule abgelegt worden sein. Fügen Sie die Zeugnisse bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden