Abschlussprüfung (Sachverständige)
F17006013• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) Nr. 2 b) ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie eine Abschlussprüfung in der für ihre Sachverständigentätigkeit maßgeblichen Fachrichtung an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Technikerschule erfolgreich abgelegt?
Ausgabe: Abschlussprüfung in der maßgeblichen Fachrichtung
Ausgabe: Abschlussprüfung in der maßgeblichen Fachrichtung
Eingabe: Diese Abschlussprüfung muss in der Europäische Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden