Abfrage anonym und kein Kontakt
F17005877• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 53 (1) Geldwäschegesetz (GwG)
Formularangaben
Eingabe: Ich möchte bei der Bearbeitung der Anzeige anonym bleiben und nicht kontaktiert werden.
Ausgabe: Abfrage anonym und kein Kontakt
Ausgabe: Abfrage anonym und kein Kontakt
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden