Betroffener Flur
F17005669• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Mit der Flur ist die Nutzfläche einer Siedlung und damit ein mittelgroßer Bereich gemeint. Innerhalb einer Flur gibt es mehrere Grundstücke, deren Grenzen durch die Grenzen der Flur festgelegt sind.
Handlungsgrundlage
- § 4 (2) UIG
Formularangaben
Eingabe: Wenn Sie für eine gesamte Gemarkung Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen.
Sollten mehrere Flure betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Flure an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden