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Betroffener Flur

F17005669 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Mit der Flur ist die Nutzfläche einer Siedlung und damit ein mittelgroßer Bereich gemeint. Innerhalb einer Flur gibt es mehrere Grundstücke, deren Grenzen durch die Grenzen der Flur festgelegt sind.

Handlungsgrundlage


  • § 4 (2) UIG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betroffener Flur

Hilfetext

Eingabe: Wenn Sie für eine gesamte Gemarkung Einsichtnahme wünschen, müssen Sie keine Angaben machen. Sollten mehrere Flure betroffen sein, geben Sie alle betroffenen Flure an.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden