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Betroffener Landkreis / Kreis

F17005666 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung.

Handlungsgrundlage


  • urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:kreis

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betroffener Landkreis / Kreis

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den betroffenen Landkreis oder die nächste große selbstständige Stadt an.

Feldart

select

Inhalt

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Datentyp

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Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


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Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


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