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Begrenzung des maximalen betrieblichen Dauerstromes erfolgt durch (26. BImSchV)

F17005374 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §7 26.BImSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begrenzung des maximalen betrieblichen Dauerstromes erfolgt durch:

Hilfetext

der maximale betriebliche Dauerstrom ist durch eine technische Grenze festzulegen (z. B. thermisch maximal zulässiger Dauerstrom, maximal mögliche Übertragungsleistung, maximale Erzeugerleistung (Generatorleistung))

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden