Inhalt der Anzeige (26. BImSchV)
F17005347• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §7 26.BImSchV
Formularangaben
Gemäß der § 7 Abs. 2 der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV)
Technische Beschreibung
Auswahl ob es sich um eine Anzeige einer Niederfrequenzanlage (50 Hertz, 16 2/3 Hertz) oder eine Anzeige einer Gleichstromanlage (0 Hertz) handelt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden