Führungszeugnis der Belegart O für die Entscheidungsbereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ist beantragt am
F17003296• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Datum des beantragten Führungszeugnisses - Verpflichtende Angabe, wenn Führungszeugnis der Belegart O für die Entscheidungsbereiche b) und c) (b – Umgang mit radioaktiven Stoffen, c – Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung) gewählt wurde
Führungszeugnis der Belegart O für die Entscheidungsbereiche Umgang mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ist beantragt am
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.