Einbau tagebaufremden Materials
F17003270• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 53 (1) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Ist der Einbau tagebaufremden Materials für die Wiedernutzbarmachung oder Böschungssicherung vorgesehen?
Ausgabe: Der Einbau tagebaufremden Materials für die Wiedernutzbarmachung oder Böschungssicherung ist vorgesehen.
Ausgabe: Der Einbau tagebaufremden Materials für die Wiedernutzbarmachung oder Böschungssicherung ist vorgesehen.
Eingabe: Bei entsprechender Erfordernis, kann der Einbau tagebaufremden Materials zur Herstellung der ehemaligen Geländeoberfläche oder zur Herstellung standsicherer Böschungen beantragt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden