Neueinrichtung
F17003265• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Anlass ist verpflichtend anzukreuzen
Handlungsgrundlage
- § 19 Abs. 1 oder Abs. 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test für Schema für Unterstrich