Bundesland (Federführung)
F17003145• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG; § 53 (1) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Bundesland an, in dem die Federführung liegt. Bei Landkreis / Kreisfreie Stadt / Gemeinde können Sie auch beteiligte Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden aus anderen Bundesländern angeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Ergänzung des Rechtsbezugs