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Art des Sachkundenachweises

F17003105 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §26 Fischereischein LFischG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: • Fischereischeinprüfung (aus jedem Bundesland, bedingungslos) • „regulärer“ Fischereischein eines anderen Bundesland (ab 03/1983), bedingungslos • „Sportfischerprüfung“ (vor 03/1983) • vergleichbare Prüfung aus EU-Land • Ausbildung Fischwirt oder glw. • Fischereipatent oder vgl. Befähigungsnachweis • erfolgreiche Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst oder Aufgaben in amtlicher Fischereiaufsicht
Ausgabe: Auswahl: amtliches Nachweisdokument (1:1)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-19