Anzahl Betriebspunkte
F17002222• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 S. 1 Nr. 1d UnterlagenBergV; DIN 45 645-2 (Teil 2)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Anzahl der untertägigen Betriebspunkte an, bezogen auf November des Vorjahres.
Ausgabe: Anzahl der untertägigen Betriebspunkte
Ausgabe: Anzahl der untertägigen Betriebspunkte
Eingabe: Der Lärm-Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Geräuschemission während der Beurteilungszeit. Dieser Beurteilungspegel ist nach DIN 45 645-2, Teil 2 zu ermitteln. Bei Beschäftigung auf ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, die innerhalb einer Schicht an mehreren Betriebspunkten eingesetzt werden, gilt die Arbeitsmaschine als Betriebspunkt. Zu den sonstigen ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen gehören beispielsweise Servicefahrzeuge, Lokomotiven, Teil- und Vollschnittmaschinen und sonstige Abbaugeräte. Zu den Betriebspunkten mit stationären Lärmquellen gehören beispielsweise Brecheranlagen, Mühlen und Bohrstände von Untersuchungsbohrungen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden