Beschreibung gemeinschädlicher Einwirkungen
F17002035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 9 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um den Gemeinschaden abzuwenden. Maßnahmen können zum Beispiel Trinkwasserlieferungen oder der Aufbau von Ersatzinfrastruktur sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden