Beschreibung Wiedernutzbarmachung (Anlage)
F17002028• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 7 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie die Beschreibung der Wiedernutzbarmachung bei. Wie soll die durch das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche nach Ende der bergbaulichen Tätigkeit wieder nutzbar gemacht werden (Folgenutzung)?
Die Nutzbarmachung kann zum Beispiel durch das getrennte Lagern von kulturfähigen Bodenschichten erfolgen. Allgemeine Angaben genügen, Details regelt der Abschlussbetriebsplan.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden