Hinweis Zuwendungen
F17001970• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Falls für die Maßnahme Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder anderen Quellen bewilligt wurden, geben Sie diese bitte hier an. Die Angabe von nicht öffentlichen Zuschüssen ist bei der Bescheinigungsbehörde freiwillig. Mangels Rechtsgrundlage können diese auch nicht bescheinigt werden. Gegenüber der Finanzbehörde besteht aber eine Erklärungspflicht für solche Zuschüsse.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden