Hinweis Abschluss bei mehrjährigen Baumaßnahmen
F17001927• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Grundsätzlich kann nur bescheinigt werden, wenn die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen ist. Im Ausnahmefall kann auch eine abgrenzbare Teilmaßnahme mit schlussgerechtem Gewerk zur Bescheinigung führen. In diesem Fall bezeichnen Sie dies bitte.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden