Bescheinigung beschränkt auf Nettorechnungsbeträge
F17001920• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Eingabe: Beantragen Sie eine Bescheinigung, die auf Nettorechnungsbeträge beschränkt ist?
Ausgabe: Bescheinigung beschränkt auf Nettorechnungsbeträge
Ausgabe: Bescheinigung beschränkt auf Nettorechnungsbeträge
Eingabe: Zu den bescheinigenden Aufwendungen gehört auch die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer. Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, kann aber die Bescheinigung auf Antrag auf die Nettorechnungsbeträge beschränkt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden