Definition Fracht (Abwasser)
F17001854• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Anhang 19 Teil C (4) AbwV
Formularangaben
Definition von Fracht und Produktionsspezifischer Fracht (je nach Anhang der Abwasserverordnung erforderlich)
Die Fracht ergibt sich aus der Konzentration, multipliziert mit dem Abwasservolumenstrom im Probenahmezeitraum. Die Produktionsspezifische Fracht ist die Fracht geteilt durch die Kapazität im Probenahmezeitraum.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden