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Definition Fracht (Abwasser)

F17001854 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Anhang 19 Teil C (4) AbwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Definition von Fracht und Produktionsspezifischer Fracht (je nach Anhang der Abwasserverordnung erforderlich)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Fracht ergibt sich aus der Konzentration, multipliziert mit dem Abwasservolumenstrom im Probenahmezeitraum. Die Produktionsspezifische Fracht ist die Fracht geteilt durch die Kapazität im Probenahmezeitraum.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden