Verkauf von Druckwerken
F17001619• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55c GewO i.V.m. § 55a Abs. 1 10 GewO
Formularangaben
Bieten Sie Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten an?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden