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Plan für Eignungsuntersuchungen

F17001602 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 (1) Nr. 3 BBergG; §§ 2 (1), 5 (3) GesBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Ist ein Plan für Eignungsuntersuchungen erforderlich?
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Plans für Eignungsuntersuchungen

Hilfetext

Eingabe: Wenn Sie Personen beschäftigen, die unter Tage arbeiten, Fördermaschinen bedienen, Triebfahrzeuge oder Großgeräte führen, sind für diese Personen Eignungsuntersuchungen vorzunehmen. Hierfür haben Sie einen Plan aufzustellen und der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Aktualisierung Rechtsbezug