Plan für Explosionssperren
F17001599• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 (1) Nr. 3 BBergG; § 15 (8) ABBergV
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Plan für Explosionssperren erforderlich?
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Plans für Explosionssperren
Ausgabe: Erforderlichkeit eines Plans für Explosionssperren
Eingabe: Haben Sie einen untertägigen Betrieb, in dem brennbare Stäube auftreten? Dann haben Sie die Ausbreitung einer Staub- oder Grubengasexplosionen durch Explosionssperren zu begrenzen. Über die Anordnung der Explosionssperren haben Sie einen Plan aufzustellen. Dieser ist aktuell und im Betrieb verfügbar zu halten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden