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Schutz bestimmter Gebiete nach § 49 BImSchG

F17001536 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 48 BBergG i.V.m. § 49 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Liegt Ihr Vorhaben in einem Gebiet, das nach § 49 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche besonders zu schützen ist?
Ausgabe: Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das nach § 49 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche besonders zu schützen ist.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden