Eintragung Baulast
F17001228• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V
Formularangaben
Eingabe: Ist eine Baulast zu Gunsten und/oder zu Lasten des Baugrundstücks nach § 83 LBauO M-V schon eingetragen?
Eine Baulast nach § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist zum Beispiel eine Vereinigungsbaulast, wenn das Baugrundstück aus mehreren Flurstücken besteht (§4 Abs 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern) oder eine Abstandsbaulast, wenn die Abstandsfläche nicht innerhalb des Grundstück liegt (§6 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden