Hinweise (Flurstücksteilung M-V)
F17000880• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- div.
Formularangaben
Eingabe: Ich wurde darauf hingewiesen, dass:
* bei einem Antrag auf Flurstücksbildung eine über die Beratungspflicht hinausgehende Prüfung der Einhaltung von bauordnungsrechtlicher Bestimmungen nur mit gesondertem Auftrag ausgeführt wird,
* Grenzpunkte gemäß § 30 Absatz 1 GeoVermG M-V dauerhaft und sichtbar abzumarken sind,
* von den im § 30 Absatz 2 und Absatz 3 GeoVermG M-V genannten Fällen von der Abmarkung abgesehen werden kann, sowie die Abmarkung vorgesehener Grenzpunkte zurückgestellt werden kann, wenn die Bedingungen nach § 30 Absatz 4 GeoVermG M-V erfüllt sind,
* der/die Antragsteller/-in im Fall einer zurückgestellten Abmarkung nach § 30 Absatz 4 GeoVermG M-V verpflichtet ist, die Abmarkung nach Wegfall der Hinderungsgründe auf seine/ihre Kosten vornehmen zu lassen,
* die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung im Liegenschaftskataster nachzuweisen sind und dass auf der Grundlage dieser Ergebnisse das Liegenschaftskataster nach § 32 Absatz 1 GeoVermG M-V von der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde fortgeführt wird,
* nach § 16 VwKostG M-V die beantragte Amtshandlung von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten abhängig gemacht werden kann,
* die Zurücknahme des Antrages in schriftlicher Form erfolgen muss und dass von dem/der Antragsteller/-in bzw. dem/der Kostenschuldner/-in im Fall der Zurücknahme Kosten gemäß § 15 Absatz 2 VwKostG M-V zu tragen sind,
* in den Fällen des § 51 Absatz 1 Nummer 1, § 144 Absatz 2 Nummer 5, § 169 Absatz 1 Nummer 3 BauGB die Teilung von Grundstücken genehmigungspflichtig und eine entsprechende Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist und vom/von der Kostenschuldner/-in die Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten zu tragen sind, falls eine ggf. erforderliche Teilungsgenehmigung anders als beantragt erteilt oder versagt wird.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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