zulaessigeAnzahlVollgeschosse
F17000580• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Im Bebauungsplan festgesetzte Anzahl Vollgeschosse. Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden (§ 20 BauNVO). Siehe auch§ 16 Abs.2 BauNVO und MBO § 87 Abs. 2.
Handlungsgrundlage
- XBau2.2 (XBau-Element: zulaessigeAnzahlVollgeschosse; XBau-Elementtyp: xs:positiveInteger)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden