Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung
F17000447• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bestätigung, dass die Bausausführung dem Brandschutznachweis entspricht, durch (1) einen für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (2) einen Angehörigen der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat und nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (3) einen Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder (4) einen Prüfingenieur für Brandschutz. (XBau-Element: anlage; XBau-Elementtyp: AnlageBauvorlage, bestehend mindestens aus den Elementen bezeichnung, versionsnummer, datum, vorlageBauzustand mit Code 903, mimeType und ggf. zusätzlich den Elementen primaerdokument, referenzPrimaerdokument und/oder dateinameAnhang)
Handlungsgrundlage
- § 82 (2) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) XBau2.2
Formularangaben
Eingabe: Für Gebäude der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, fügen Sie eine Bestätigung bei, dass die Bausausführung dem Brandschutznachweis entspricht. Diese ist durch
(1) einen für das Bauvorhaben Bauvorlageberechtigten, der die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder
(2) einen Angehörigen der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz, der ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen hat und nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder
(3) einen Absolventen einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, der nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung praktisch tätig gewesen ist und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat, oder
(4) einen Prüfingenieur für Brandschutz
zu unterzeichnen bzw. einzureichen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden