Hinweis Baubeginnsanzeige
F17000433• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Formularangaben
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige mindestens eine Woche vor dem geplanten Baubeginn bzw. der geplanten Wiederaufnahme der Bauarbeiten ein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden