Bescheinigung auf Nettobeträge beschränkt?
F17000392• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
Formularangaben
Eingabe: Zu den bescheinigten Aufwendungen gehört auch die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer. Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, kann aber die Bescheinigung auf Antrag auf die Nettorechnungsbeträge beschränkt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden