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Denkmal/Gebäude Kostenaufstellung Hinweis

F17000302 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Denkmal/Gebäude Kostenaufstellung Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Geben Sie die in der Kostenaufstellung alle Beträge netto an. Liegt keine Bescheinigung nach § 13b Umsatzsteuergesetz vor, werden gezahlte Bruttobeträge abgerechnet. Der Zahlungsbetrag ergibt sich jeweils durch Abzug der Skonti und sonstiger Abzüge vom Rechnungsbetrag. Die Zuordnung der Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes bzw. den Anschaffungskosten im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben nimmt die zuständige Finanzbehörde vor.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden