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Kulturgut Zugänglichmachung

F17000260 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Voraussetzung für Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§ 10g des Einkommensteuergesetzes).

Handlungsgrundlage


  • Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kulturgut Zugänglichkeit

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, ob Wissenschaftlern und der interessierten Öffentlichkeit der Zutritt zum Kulturgut gestattet wird

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Für alle Kulturgüter ist nach entsprechender Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers zu bescheinigen, dass sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein den Verhältnissen entsprechendes Zugänglichmachen ist gegeben, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer der zuständigen Bescheinigungsbehörde mitteilt, es bestehe die Möglichkeit, Wissenschaftlern und der interessierten Öffentlichkeit den Zutritt zu gestatten. Bewegliche Kulturgüter werden der Öffentlichkeit auch durch Leihgaben anlässlich von Ausstellungen oder wissenschaftlichen Arbeiten zugänglich gemacht. Stehen dem Zugang zwingende Gründe (zum Beispiel konservatorische Gründe) entgegen, sind auch diese zu bescheinigen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden