Erklärung ModRL M-V - Beihilferechtliche Bewertung der Wohnraumförderung als De-minimis-Beihilfe
F13001585• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 14 ModRL M-V
Formularangaben
Dem Antragsteller ist bekannt, dass die beantragte Förderung eine Subvention und Beihilfe darstellt. Die Voraussetzungen des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, sind einzuhalten. Sofern die Voraussetzungen nach der Verordnung der Kommission vom 25.04.2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen vorliegen, kommt eine Freistellung über DAWI-De-minimis in Betracht. In diesem Fall ist dem Antrag eine Erklärung (gem. Ziffer 8) über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen beigefügt.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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Methodische Freigabe