Nachweis Eigenleistungen
F13000525• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nrn. 3.2, 4.1, 5.2.6, 7.1 ModRL M-V
Formularangaben
Eingabe: Eigenleistungen sind Geldmittel und Sachleistungen. Es sind Eigenleistungen in Höhe von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe