GrundlageBauvorlageBerechtigung M-V
F13000333• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 65 LBauO MV
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den Sachverhalt an, aufgrund dessen die Person bauvorlageberechtigt ist.
Ausgabe: Angabe des Sachverhalts, aufgrund dessen die Person bauvorlageberechtigt ist.
Ausgabe: Angabe des Sachverhalts, aufgrund dessen die Person bauvorlageberechtigt ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden