Wärmeschutznachweis
F13000252• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 51 Absatz 2 GEG
Formularangaben
Die Erweiterung / der Ausbau beträgt mehr als 50 Quadratmeter zusammenhängende Nutzfläche, daher ist der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen (§ 51 Absatz 2 GEG).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Version vor meth. QS