Status der Wohnung
F13000230• Version 2.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Wohnungsart bemisst sich nach der Anzahl der Wohnungen, die von einer Person bewohnt werden, sowie dem überwiegenden Aufenthalt in der Wohnung. Es gibt die folgenden Möglichkeiten: 1) Alleinige Wohnung 2) Hauptwohnung 3) Nebenwohnung
Handlungsgrundlage
- § 3 (1) Nr. 12 BMG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Name und Bezeichnung geändert