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Biomasse nach § 22

F13000188 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 92 GEG;§ 22 GEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Der Wärme- oder Kältebedarf des Gebäudes wird durch gasförmige Biomasse nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 GEG gedeckt. Die Bescheinigung nach § 96 Absatz 6 GEG liegt bei.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe