Biomasse nach § 22
F13000188• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 92 GEG;§ 22 GEG
Formularangaben
Der Wärme- oder Kältebedarf des Gebäudes wird durch gasförmige Biomasse nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 GEG gedeckt. Die Bescheinigung nach § 96 Absatz 6 GEG liegt bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe