Stoffart gemäß Anlage I Stoffliste 12. BImSchV
F07001681• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Anlage 3 Nr. 1.6.1 UVPG; Anhang I Stoffliste 12. BImSchV
Formularangaben
Eingabe: Handelt es sich bei dem verwendeten Stoff um einen namentlich genannten oder namentlich nicht genannten gefährlichen Stoff gemäß Anhang I, Stoffliste 12. BImSchV?
Ausgabe: Es handelt es sich bei dem verwendeten Stoff um einen namentlich genannten oder namentlich nicht genannten gefährlichen Stoff gemäß Anhang I, Stoffliste 12. BImSchV.
Ausgabe: Es handelt es sich bei dem verwendeten Stoff um einen namentlich genannten oder namentlich nicht genannten gefährlichen Stoff gemäß Anhang I, Stoffliste 12. BImSchV.
Eingabe: Wenn es sich bei dem verwendeten Stoff weder um einen namentlich genannten, noch um einen namentlich nicht genannten gefährlichen Stoff gemäß Anhang I, Stoffliste 12. BImSchV handelt, dann wählen sie "Nein" aus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden